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Schallschutz: Gesundheitsgefährdung vermeiden


Ihr Ingenieurbüro für Schallschutz

Unter dem Begriff Schallschutz versteht man alle technischen Möglichkeiten, die Schallübertragungen von einer Schallquelle zu einem Empfänger zu vermindert. Durch geeignete Maßnahmen (z. B. elastische Flächen, Masse, Trennung von Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden, um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden.
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Schallschutznachweis

Schallschutz
Im Baugenehmigungsverfahren wird für Wohnhäuser und Gebäude, in denen Aufenthaltsräume für Personen enthalten sind, ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 gefordert:
„In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. … Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.“

Anforderungen

Brandschutz Rechtliches

Die Anforderungen gelten für Neubauten und für geplante Nutzungsänderungen. Ziel ist es, die Gesundheitsgefährdung durch Lärm im häuslichem und beruflichem Umfeld durch passiven Lärmschutz zu vermeiden:

  • Schutz gegen Luftschallübertragung
  • Schutz gegen Trittschallübertragung
  • Schutz gegen Installationsgeräusche und Geräusche anderer haushaltstechnischer Anlagen
  • Schutz gegen Geräusche aus Betrieben
  • Schutz gegen Außenlärm

Schallschutzkonzept

Baurechtlich ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau zwingend einzuhalten. Die Verordnung beschreibt jedoch nur die Mindestanforderungen zum Schutz vor Lärm in häuslicher Umgebung. Für Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser gelten als Stand der Technik die Anforderungen der VDI 4100. In Leistungsbeschreibungen und vertraglichen Vereinbarungen muss die Qualität der Schallschutzbauweise eindeutig ausgewiesen werden. Bei Abweichungen vom Stand der Technik ist ein eindeutiger Hinweis für die zukünftigen Nutzer zu hinterlegen.


Das Ingenieurbüro Löwenberg orientiert sich bei der Bearbeitung eines Schallschutzkonzeptes grundsätzlich an den Berechnungsgrundlagen der DIN 4109 und den Anforderungen der VDI 4100. Sollte Sie als Bauherr eine höhere oder tiefere Anforderung wünschen, was in einigen Fällen durchaus sinnvoll ist, so werden wir dies eindeutig dokumentieren.



Folgen durch Lärm

Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

Lärm hat Auswirkungen auf den gesamten Körper. Der Blutdruck steigt, die Pupillen erweitern sich und die Atem- und Herzfrequenz steigt. Zudem lassen sich Veränderungen der Hirnströme, der Muskelaktivität und des elektrischen Hautwiderstands messen. Die Magensaft- und Speichelproduktion wird reduziert. Einzelne sehr laute Geräusche, wie z.B. eine Explosion oder Detonation von mehr als 140 dB(A), können zu einer Schwerhörigkeit oder einem Hörverlust führen. Aber auch dauerhafter Lärm mit einem niedrigen Geräuschpegel kann gesundheitliche Folgen haben.



Körperliche Schäden:

  • Schädigung des Hörsystem (Schwerhörigkeit, Tinitus)
  • Schädigung des Immunsystems
  • Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems
  • seelischer Stress


Vermögensschäden:

  • Wertverlust von Immobilien durch Außenlärm
  • Wertverlust von Eigentumswohnungen durch Lärmbelästigung innerhalb von Gebäude


Verkehrslärm

verkehrslärm

Lärm durch Verkehr wird gesetzlich in der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ geregelt. Unter Berücksichtigung von Schallschutzwänden können Schallimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr bemessen werden. Damit ist ein Anpassen der Gebäudehülle und ein passiver Schallschutz möglich. Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm enthält einzuhaltende Richtlinien und gibt Orientierungswerte für die Bauleitplanung.


Lärmkartierungen helfen bei der Eingliederung der Schallimmissionen einzelner Baugrundstücke. In den baurechtlichen Nachweisen kann der Lärmpegelbereich durch die Bauleitplanung vorgegeben werden. Es kann auch der Verkehrswert anhand von realem Verkehrsaufkommen und der Umgebungssituation individuell berechnet werden. So können die Baukonstruktionen hierauf ausgelegt werden.



Unsere Leistungen

1. Schallschutznachweis für Wohngebäude, Neubau oder Bestand:

  1. Baurechtlicher Schallschutznachweis für Wohngebäude, einschließlich der Darstellung der Ergebnisse im Architektenplan
  2. schalltechnische Detailplanung in Absprache mit dem Architekten in der Phase der Ausführungsplanung
  3. schalltechnische Baubegleitung
  4. Durchführung der stichprobenhaften Kontrollen nach BauONRW §81
  5. Ausstellen der Abnahmebescheinigung nach Fertigstellung der Baumaßnahme gemäß BauPrüfVO §8


2. Schallschutznachweis für Nichtwohngebäude, Neubau oder Bestand:

  1. Baurechtlicher Schallschutznachweis für Nichtwohngebäude, einschließlich der Darstellung der Ergebnisse im Architektenplan
  2. schalltechnische Detailplanung in Absprache mit dem Architekten in der Phase der Ausführungsplanung
  3. schalltechnische Baubegleitung
  4. Durchführung der stichprobenhaften Kontrollen nach BauONRW §81
  5. Ausstellen der Abnahmebescheinigung nach Fertigstellung der Baumaßnahme gemäß BauPrüfVO §8


Die Nachweise beinhalten die erforderliche Berechnung, die Darstellung der Ergebnisse im Architektenplan, die Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse. Der Schallschutznachweis wird durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz aufgestellt und ist zur Vorlage bei der Bauaufsicht zur Einholung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung geeignet.

3. Prüfung von extern aufgestellten Schallschutznachweisen durch einen staatliche anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz

4. Ermittlung der Schallimmissionen durch Verkehrslärm nach DIN 18005

5. Beurteilung der Schallemission nach TA-Lärm

6. Aufstellen von Akustikkonzepten

7. Festlegung des Lärmpegelbereichs durch Außenlärm



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